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ReVet® RV 18 Globuli für Tiere

Abbildung ähnlich
AVP/UVP1
Ersparnis2
42 g
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Nicht im Sortiment
  • PZN
    08762666
  • Darreichung
    Globuli

Produktdetails & Pflichtangaben

Homöopathisches Arzneimittel
Wirkstoffe & Hilfsstoffe

Wirkstoffe

  • 2.5 mg Lycopodium clavatum C9
  • 2.5 mg Berberis vulgaris C4
  • 2.5 mg Lytta vesicatoria C6
  • 2.5 mg Serenoa repens C4

Hilfsstoffe

  • Saccharose
Weitere Produktinformationen

ReVet® RV 18 Globuli für Tiere
Globuli zum Eingeben

Hinweis:
Bei anhaltenden, unklaren, periodisch oder neu auftretenden Beschwerden, Fieber oder schweren Störungen des Allgemeinbefindens sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden.

Dosierung:
Soweit nicht anders verordnet und in Abhängigkeit vom Körpergewicht erhalten:

  • Heimtiere (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Ziervögel ca. 1 bis 3 Globuli
  • Kaninchen, Tauben ca. 1 bis 3 Globuli
  • Welpen, Katzen ca. 2 bis 5 Globuli
  • Hunde ca. 5 bis 10 Globuli
  • Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli
  • Kälber, Schweine ca. 10 bis 20 Globuli
  • Pferde, Rinder ca. 30 bis 50 Globuli


Bei den Tierarten, bei denen keine individuelle Dosierung möglich ist, z. B. bei Heimtieren (Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Marderartige), Kaninchen, Geflügel (Hühner, Puten, Gänse, Enten), Fischen (Karpfen, Forellen), Ziervögeln, Amphibien und Reptilien kann eine Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter im Trink-, Badewasser oder Tauchbad angewendet werden.

ReVet® RV 18 – oral – (Globuli) wird in etwas Wasser aufgelöst eingegeben. Die Globuli dürfen auch aufgelöst mit etwas Nahrung oder Tränke verabreicht werden.

Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richtet sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie, wonach bei beginnender Besserung seltener dosiert wird und nach Erreichen des Normalzustandes zunächst keine weitere Anwendung erforderlich ist.

In akuten Fällen:
Soweit nicht anders verordnet, 3 mal pro Tag eine Dosis über einige Tage; mit zunehmender Besserung seltener. Bei kolikartigen Zuständen u. ä. darf die orale Gabe alle 15-30 Minuten erfolgen bis zur Besserung.

In chronischen Fällen:
Soweit nicht anders verordnet, 1- bis 2-mal pro Tag eine Dosis über einige Wochen; mit zunehmender Besserung seltener. Für die Behandlung von größeren Tierbeständen siehe Packungsbeilage.

Bitte beachten Sie, dass die Häufigkeit der Anwendung von ReVet®-Präparat zu ReVet®-Präparat unterschiedlich ist und sich außerdem danach richtet, ob die Erkrankung des Tieres akut oder chronisch ist. Die verabreichte Menge pro Gabe ist dagegen für jede Tierart und -größe und bei allen ReVet®-Präparaten gleich.

Inhaltsstoffe:
In 42 g Streukügelchen sind verarbeitet: Wirkstoffe: Berberis vulgaris Dil. C4, Cantharis Dil. C6, Lycopodium Dil. C9, Sabal serrulatum Dil. C4, je 105 mg. Wirkstoffe 1 bis 4 gemeinsam potenziert über die letzte Stufe (HAB, Vorschrift 40a).

ReVet® RV 18 Globuli für Tiere

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